Donut vs. Cupcake

Gewerbefeind Nr.1: Das Stadtmagistrat

Das österreichische Gewerberecht treibt sehr seltsame Blüten. Ich habe mich mal dafür interessiert, warum in Innsbruck zu den Trendzeiten der #cupcakes kein einziger Cupcake –Laden aufgesperrt hat, wo sie im ganzen Land doch nur so aus dem Boden sprießten.

Also rief ich bei der WKO an und fragte mal nach, wie ich zu einem Gewerbeschein komme um einen Cupcake Laden aufsperren zu können. An dieser Stelle erwähne ich kurz es handelt sich dabei um „Rührteigkuchen“, eine wichtige Information.

Mit meiner schulischen Ausbildung sei das lt. WKO kein Problem. Einfach noch eine Hygieneprüfung drauf packen und los geht’s. Ich freute mich und dachte, das wäre ja einfach, wieso tut dass dann niemand. Dann folgte der Nachsatz: „Beim Stadtmagistrat in Innsbruck wird es aber eher schwierig werden, trotz meiner Ausbildung. Der zuständige Beamte verlangt unglaublich viele Nachweise und genehmigt praktisch keine Gewerbescheine in dieser Richtung.“ ich so: „wie bitte?“

Ich solle doch meinen Hauptwohnsitz in IBK-Land anmelden, bei der Bezirkshauptmannschaft meine Gewerbeschein holen und dann wieder offiziell nach Innsbruck übersiedeln. Wenn ich den Schein einmal hätte, kann in mir niemand mehr wegnehmen. – mir fiel fast das Telefon aus der Hand.

So ist das ist Österreich. Ich kann Kuchen backen, Macarons machen, boeuf bourguignon, sauce hollandaise und Hefezopf. Aber ich darf keinen Rührteigkuchen verkaufen, aber Donut’s – das ist nämlich Fettgebäck und dafür brauche ich keinen Gewerbeschein.

#gewerbeordnung #unternehmenstattunterlassen

 

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